Juniorklasse

Juniorklasse

Die Juniorklasse – ein Sprungbrett, das zur Schule führt

Die Juniorklasse (ab 2026/27)

Zum Ende des laufenden Schuljahres (31.07.2026) werden alle Grundschulförderklassen im Land Baden-Württemberg auf Grund einer Änderung im Schulgesetz aufgelöst.
Ab dem neuen Schuljahr 2026/2027 werden anstelle der Grundschulförderklassen sog. „Juniorklassen“ eingerichtet.
Zielgruppe sind Kinder, die:

  • schulpflichtig sind.
  • einen festgestellten intensiven Förderbedarf im Entwicklungsfeld Sprache und/oder anderen Förderbereichen haben (s. unten).
  • dem Bildungsgang Grundschule folgen können.

Förderschwerpunkte:

  • sprachlicher Lernbereich (Sprachbildung und –förderung)
  • mathematischer Lernbereich
  • motorischer Entwicklungsbereich
  • Lernbereich „Mensch, Umwelt, Natur“
  • musisch-kreativer Lernbereich
  • sozial-emotionaler und motivationaler Entwicklungsbereich

Das Grundprinzip aller Lehr- und Lernprozesse ist eine sprachsensible Ausgestaltung unter der Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit.
Das Sozial-emotionale Lernen und die Werteerziehung finden integrativ und in allen Entwicklungsbereichen statt.

Ziel der Juniorklasse:
Aufgabe und Ziel der Juniorklasse ist die Schülerinnen und Schüler so zu begleiten und fördern, dass nach dem Schuljahr eine Einschulung in die Klasse 1 möglich ist.

Empfehlung, Entscheidung und Anmeldemodalitäten:

Die Entscheidung für die Juniorklasse ergibt sich aus der Kooperation von

  • Ihnen als Eltern
  • den pädagogischen Fachkräften aus der Kita sowie
  • den Kooperationslehrern und -Lehrerinnen der Grundschule

Die Empfehlung zur Anmeldung spricht die Schulleitung der Grundschule aus und zwar unter folgenden Bedingungen:

  • die Juniorklasse liegt in zumutbarer Erreichbarkeit
  • das Kind wurde vom Schulbesuch zurückgestellt
  • es ist zu erwarten, dass das Kind am Bildungsgang der Grundschule teilnehmen kann.

Über die endgültige Aufnahme in die Juniorklasse entscheidet die Schulleitung.

Wichtig:

  • Die Juniorklasse ist eine Regelklasse der Grundschule mit einem festgelegten Bildungsplan.
  • Sie ist dem Bildungsgang der Grundschule vorgeschaltet.
  • Der Unterrichtsumfang beträgt 25 Wochenstunden.
  • Die Klasse besteht aus 12 bis 20 Schülerinnen und Schülern.
  • In der Juniorklasse gibt es keine Noten und Zeugnisse.
  • Die Juniorklasse kann nur ein Schuljahr besucht werden.
  • Schülerinnen und Schüler der Juniorklasse haben, wie alle anderen Kinder, einen Anspruch auf ganztägige Bildung und können eine kostenpflichtige Betreuung über die Stadtverwaltung buchen.
  • Der Besuch der Juniorklasse verpflichtet zum Unterrichtsbesuch (=Schulpflicht).
  • Die Juniorklasse ist nicht vorgesehen für sog. „Kann-Kinder“.
  • Die Juniorklasse ist nicht vorgesehen für Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf.
  • Schulpflichtige neu zugewanderte Kinder mit keinen oder wenigen Deutschkenntnissen werden nicht in die Juniorklasse aufgenommen. Diese besuchen eine Vorbereitungsklasse oder werden in die Regelklasse eingeschult.

 

 

 

 

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