Juniorklasse
Juniorklasse
Die Juniorklasse – ein Sprungbrett, das zur Schule führt
Die Juniorklasse (ab 2026/27)
Zum Ende des laufenden Schuljahres (31.07.2026) werden alle Grundschulförderklassen im Land Baden-Württemberg auf Grund einer Änderung im Schulgesetz aufgelöst.
Ab dem neuen Schuljahr 2026/2027 werden anstelle der Grundschulförderklassen sog. „Juniorklassen“ eingerichtet.
Zielgruppe sind Kinder, die:
- schulpflichtig sind.
- einen festgestellten intensiven Förderbedarf im Entwicklungsfeld Sprache und/oder anderen Förderbereichen haben (s. unten).
- dem Bildungsgang Grundschule folgen können.
Förderschwerpunkte:
- sprachlicher Lernbereich (Sprachbildung und –förderung)
- mathematischer Lernbereich
- motorischer Entwicklungsbereich
- Lernbereich „Mensch, Umwelt, Natur“
- musisch-kreativer Lernbereich
- sozial-emotionaler und motivationaler Entwicklungsbereich
Das Grundprinzip aller Lehr- und Lernprozesse ist eine sprachsensible Ausgestaltung unter der Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit.
Das Sozial-emotionale Lernen und die Werteerziehung finden integrativ und in allen Entwicklungsbereichen statt.
Ziel der Juniorklasse:
Aufgabe und Ziel der Juniorklasse ist die Schülerinnen und Schüler so zu begleiten und fördern, dass nach dem Schuljahr eine Einschulung in die Klasse 1 möglich ist.
Empfehlung, Entscheidung und Anmeldemodalitäten:
Die Entscheidung für die Juniorklasse ergibt sich aus der Kooperation von
- Ihnen als Eltern
- den pädagogischen Fachkräften aus der Kita sowie
- den Kooperationslehrern und -Lehrerinnen der Grundschule
Die Empfehlung zur Anmeldung spricht die Schulleitung der Grundschule aus und zwar unter folgenden Bedingungen:
- die Juniorklasse liegt in zumutbarer Erreichbarkeit
- das Kind wurde vom Schulbesuch zurückgestellt
- es ist zu erwarten, dass das Kind am Bildungsgang der Grundschule teilnehmen kann.
Über die endgültige Aufnahme in die Juniorklasse entscheidet die Schulleitung.
Wichtig:
- Die Juniorklasse ist eine Regelklasse der Grundschule mit einem festgelegten Bildungsplan.
- Sie ist dem Bildungsgang der Grundschule vorgeschaltet.
- Der Unterrichtsumfang beträgt 25 Wochenstunden.
- Die Klasse besteht aus 12 bis 20 Schülerinnen und Schülern.
- In der Juniorklasse gibt es keine Noten und Zeugnisse.
- Die Juniorklasse kann nur ein Schuljahr besucht werden.
- Schülerinnen und Schüler der Juniorklasse haben, wie alle anderen Kinder, einen Anspruch auf ganztägige Bildung und können eine kostenpflichtige Betreuung über die Stadtverwaltung buchen.
- Der Besuch der Juniorklasse verpflichtet zum Unterrichtsbesuch (=Schulpflicht).
- Die Juniorklasse ist nicht vorgesehen für sog. „Kann-Kinder“.
- Die Juniorklasse ist nicht vorgesehen für Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf.
- Schulpflichtige neu zugewanderte Kinder mit keinen oder wenigen Deutschkenntnissen werden nicht in die Juniorklasse aufgenommen. Diese besuchen eine Vorbereitungsklasse oder werden in die Regelklasse eingeschult.